Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen von Park & Charge.
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1. Vertragsgegenstand
Diese Nutzungsbedingungen regelt das Rechtsverhältnis zwischen
dem nationalen Anbieter von Park & Charge (im Folgenden Anbieter)
und dem Nutzer (Vertragsnehmer) im Zusammenhang mit der Benutzung
des internationalen Systems Park & Charge.
2. Rechte und Pflichten des Anbieters und des Nutzers
Die Anmeldung durch den Nutzer erfolgt über die von dem nationalen
Anbieter vorgegebenen Anmeldeunterlagen. Der Anmeldung ist eine
Kopie des Fahrzeugausweises beizulegen. Am Park & Charge System
können nur ausgewiesene Elektro-Fahrzeuge oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge teilnehmen.
Für jedes einzelne Fahrzeug ist eine
gesonderte Anmeldung einzureichen. Flottenbetreiber wenden sich für
die Anmeldeformalitäten direkt an den nationalen Anbieter.
Nach Entrichtung der Depotgebühr (zinsfreies Darlehen) erhält der
Nutzer leihweise den Schlüssel für das Park & Charge System, welcher
ihm den Zugang zu allen Park & Charge Standorten in allen Ländern
ermöglicht. Dieser Schlüssel muss spätestens 28 Tage nach
Auflösung des Vertrages an den nationalen Anbieter, gegen Erstattung
des Depots (nach der Rückgabe des Schlüssels), zurückgegeben
werden. Bei Überschreitung der Rückgabefrist kann das Schlüsseldepot
ganz oder teilweise durch den Anbieter einbehalten werden.
Vignette und Schlüssel können ausschliesslich gegen Vorkasse (Vorauskasse)
bei dem für den Nutzer zuständigen nationalen Anbieter
bestellt werden. Die bestellten Artikel werden innert Wochenfrist nach
Zahlungseingang zugestellt. Die durch den Anbieter ausgegebene
Vignette berechtigt den Nutzer zum Parkieren auf den speziell gekennzeichneten
Park & Charge Parkplätzen, sowie zum Bezug von
Energie aus dem Park & Charge System, ausschliesslich durch das in
der Anmeldung bezeichnete Fahrzeug, Änderungen betreffend Fahrzeug
oder Kennzeichen sind dem nationalen Anbieter unverzüglich,
jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen, mitzuteilen. Allfällige
Parkgebühren sind im Preis der Vignette nicht inbegriffen.
Sofern an einem Standort zeitliche Beschränkungen auf der Parkplatzbeschilderung
vorgegeben sind, sind diese einzuhalten. Die Ankunftszeit
ist auf einer im Fahrzeug mitgeführten Parkscheibe, von
Aussen gut sichtbar, anzugeben. Bei Überschreitung der vorgegebenen
Zeit können die für die Parkraumüberwachung zuständigen Organe
ein Bussgeld verhängen. Gleiches gilt bei missbräuchlicher Verwendung
der Vignette (nicht korrekt oder am falschen Ort angeklebt).
Die Vignette ist nicht übertragbar. Die Vignette ist gut sichtbar an der
Frontscheibe des Fahrzeugs anzukleben. Bei Fahrrädern und Rollern
ist die Vignette von oben gut sichtbar auf einem Fahrzeugteil vor dem
Lenker anzukleben. Die Vignette muss auch vorhanden sein, wenn
kein Energiebezug stattfindet.
Die Vignette ist gültig vom 1. Dezember des der Beitragsperiode vorangehenden
Jahres bis zum 31. Januar des der Beitragsperiode
nachfolgenden Jahres (Flat-rate oder Pauschale Jahresgebühr genannt).
Beschädigte Vignetten werden innerhalb des Beitragsjahrs
kostenlos ersetzt, wenn mindesten 60% der beschädigten Vignette an
den nationalen Anbieter zurück gesandt werden. Die Weitergabe oder
Veräusserung des Schlüssels an einen Dritten ist nicht statthaft.
Die anfallenden Energiekosten werden durch den nationalen Anbieter
von Park & Charge mit dem Energielieferanten abgerechnet. Alle Gebühren
und Abgaben sowie die administrativen Aufwendungen des
Anbieters im Zusammenhang mit dem Betrieb des Systems Park &
Charge sind im Preis der Vignette enthalten.
Alle Standorte von Park & Charge sind ersichtlich im Verzeichnis
www.LEMnet.org. Der Nutzer ist gebeten den nationalen Anbieter
und/oder www.LEMnet.org über Störungen oder Änderungen an
Standorten Meldung zu machen.
3. Haftpflicht
Für das Park & Charge System wurde eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen (Deckungssumme Sfr. 5'000'000.-- für Personen und
Sachschäden). Diese Haftpflichtversicherung deckt vor allem Schäden
die das Anlage-, Betriebs- und Produkterisiko betreffen. Diese Deckung
erstreckt sich nur auf Fahrzeuge, welche unter sachgemässer
Verwendung der vom Hersteller original mitgelieferten oder vorgeschriebenen
Kabel, Stecker und Ladegeräte mit dem Park & Charge
System verbunden werden.
4. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit der Bezahlung der jährlichen Gebühr durch
den Benutzer und endet automatisch am 31. Januar des auf die Beitrag
Periode folgenden Jahres. Durch Bezahlung der nächsten jährlichen
Gebühr verlängert sich der Vertrag automatisch. Es erfolgt keine
Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen. Durch Bezahlung
der jährlichen Gebühren anerkennen bzw. verlängert der Benutzer und
der nationale Anbieter gegenseitig diese Nutzungsbedingungen um
ein Jahr. Sollte der leihweise abgegebene Schlüssel nicht spätestens
28 Tage nach Ablauf der Beitragsperiode (31.Januar) an Park &
Charge zurückgegeben worden sein, ist die jährliche Gebühr geschuldet.
Unsachgemässe oder widerrechtliche Nutzung des Systems Park &
Charge führen zum sofortigen Verlust aller Rechte des Nutzers. Der
Schlüssel und die Vignette sind umgehend ohne Anspruch auf Rückerstattung
an den nationalen Anbieter zurück zu geben.
5. Nutzungsbedingungen
Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen in zumutbarer Weise
anpassen. Änderungen werden frühestens 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung
wirksam. Der Anbieter wird Hinweise auf Änderungen dieser
Nutzungsbedingungen auf der Seite www:park-charge.net veröffentlichen.
Sie sollten diese Nutzungsbedingungen daher regelmäßig
überprüfen. Änderungen aus rechtlichen oder technischen Gründen
sind jedoch sofort wirksam. Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen
des Anbieters nicht zustimmen, müssen Sie die Nutzung
des Systems Park & Charge einstellen und den Schlüssel dem nationalen
Anbieter unverzüglich zurückgeben.
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem
Recht, dies gilt auch für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesen Nutzungsbedingungen. Die deutschsprachige Version
dieser Nutzungsbedingungen ist die Rechtsgültige.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich.
Für Nutzer die rechtlich als Verbraucher angesehen werden, gelten für
sämtliche Streitigkeiten aus- oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen
hinsichtlich des anwendbaren Gerichtsstandes die
gesetzlichen Regelungen.
Schwerzenbach, im September 2014