Le seguenti informazioni sono disponibili al momento solo in tedesco:
Wilfried Blum, langjähriger Präsident von Park & Charge, früherer Redakteur von MobilE, früherer Präsident des ECS, ist am 27.Juni 2018 nach längerer Krankheit verstorben.
Mit ihm haben wir ein Urgestein verloren, dass sich bereits seit den 80ger Jahren vielfältig für die Elektromobilität engagiert hat.
Wir werden ihn vermissen.
Wenn Sie interessiert, wie es mit Park & Charge weiter geht, empfehlen wir Ihnen das folgende Anschreiben zu lesen, welches wir im Mai an unsere Nutzer und Betreiber geschickt haben. pdf: Download
--------------------------------------------------------------Die zweite Edition der Broschüre "Anschluss finden" ist erschienen. Download in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch: www.opi2020.com
--------------------------------------------------------------Sofern an einem Standort zeitliche Beschränkungen auf der Parkplatzbeschilderung vorgegeben sind, sind diese einzuhalten. Die Ankunftszeit ist auf einer im Fahrzeug mitgeführten Parkscheibe, von Aussen gut sichtbar, anzugeben. Bei Überschreitung der vorgegebenen Zeit können die für die Parkraumüberwachung zuständigen Organe ein Bussgeld verhängen. Gleiches gilt bei missbräuchlicher Verwendung der Vignette (nicht korrekt oder am falschen Ort angeklebt).
Die Vignette ist nicht übertragbar. Die Vignette ist gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs anzukleben anzubringen. Bei Fahrrädern und Rollern ist die Vignette von oben gut sichtbar auf einem Fahrzeugteil vor dem Lenker anzukleben anzubringen. Die Vignette muss auch vorhanden sein, wenn kein Energiebezug stattfindet.
Nutzungsbedingungen Park & Charge jetzt auch in FR und IT
Aufgrund der stark steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen, welche am Park & Charge System teilnehmen, war es notwendig die Vertragsbedingungen zu präzisieren und gängige Praxis in klare Worte zu fassen, damit auch in Zukunft alle Teilnehmer einen ungehinderten Zugang zum System haben können.
Es ist wichtig, dass an Standorten mit zeitichen Beschränkung, diese auch eingehalten wird. Die Eigentümer der Stellflächen haben in der näheren Vergangenheit Beschwerden betreffend Übernutzung von Standorten mit zeitlichen Beschränkungen erhalten. Mit der Klarstellung in den Nutzungsbedingungen möchten wir nun die entsprechenden Massnahmen setzen um etwelche Ungereimtheiten oder Missverständnisse zu beseitigen.
Ein Renault Zoe darf nach unserem Wissen nur mit einem "Z.E. Ready" zertifizierten Elektrischen Anschluss verbunden werden. Wir haben keinen Zugang zu Informationen welche genauer spezifizieren was genau eine "Z.E.Ready" Zertifizierung ist und was dabei beachtet werden muss.
Soweit uns bekannt ist verfügt das Fahrzeug Renault Zoe nicht über ein offizielles "Ladekabel" welches mit einer der vorhandenen Steckdosen (siehe Broschüre "Anschluss finden" erste Umschlagseite www.opi2020.com) für Mode 1 oder Mode 2 Betriebsart im Park & Charge System verwendet werden kann! Alle in der Tabelle aufgeführten Steckdosen sind nach unserer Auffassung nicht geeignet um daran einen Renault Zoe anzuschliessen!
"Ladekabel" von dritt Herstellern welche Mode 1 oder Mode 2 (oder gegebenen Falls Mode 3) Betriebsart bei einem Renault Zoe erlauben, verletzten nach unserer Auffassung die Garantie und Betriebs-Bedingungen von Renault und Park & Charge und dürfen aus Sicherheitstechnischen Gründen (siehe unten) nicht an einer Park & Charge Steckdosen verwendet werden!
Soweit uns Bekannt ist muss ein Elektrischer Anschluss welcher für einen Renault Zoe verwendet wird mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen: