Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen von Park & Charge. pdf: Download

1. Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem nationalen Anbieter von Park & Charge (im Folgenden Anbieter) und dem Nutzer (Vertragsnehmer) im Zusammenhang mit der Benutzung des internationalen Systems Park & Charge.

2. Rechte und Pflichten des Anbieters und des Nutzers

Die Anmeldung durch den Nutzer erfolgt über die von dem nationalen Anbieter vorgegebenen Anmeldeunterlagen. Der Anmeldung ist eine Kopie des Fahrzeugausweises beizulegen. Am Park & Charge System können nur ausgewiesene Elektro-Fahrzeuge oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge teilnehmen. Für jedes einzelne Fahrzeug ist eine gesonderte Anmeldung einzureichen. Flottenbetreiber wenden sich für die Anmeldeformalitäten direkt an den nationalen Anbieter.

Nach Entrichtung der Depotgebühr (zinsfreies Darlehen) erhält der Nutzer leihweise den Schlüssel für das Park & Charge System, welcher ihm den Zugang zu allen Park & Charge Standorten in allen Ländern ermöglicht. Dieser Schlüssel muss spätestens 28 Tage nach Auflösung des Vertrages an den nationalen Anbieter, gegen Erstattung des Depots (nach der Rückgabe des Schlüssels), zurückgegeben werden. Bei Überschreitung der Rückgabefrist kann das Schlüsseldepot ganz oder teilweise durch den Anbieter einbehalten werden.

Vignette und Schlüssel können ausschliesslich gegen Vorkasse (Vorauskasse) bei dem für den Nutzer zuständigen nationalen Anbieter bestellt werden. Die bestellten Artikel werden innert Wochenfrist nach Zahlungseingang zugestellt. Die durch den Anbieter ausgegebene Vignette berechtigt den Nutzer zum Parkieren auf den speziell gekennzeichneten Park & Charge Parkplätzen, sowie zum Bezug von Energie aus dem Park & Charge System, ausschliesslich durch das in der Anmeldung bezeichnete Fahrzeug, Änderungen betreffend Fahrzeug oder Kennzeichen sind dem nationalen Anbieter unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen, mitzuteilen. Allfällige Parkgebühren sind im Preis der Vignette nicht inbegriffen.

Sofern an einem Standort zeitliche Beschränkungen auf der Parkplatzbeschilderung vorgegeben sind, sind diese einzuhalten. Die Ankunftszeit ist auf einer im Fahrzeug mitgeführten Parkscheibe, von Aussen gut sichtbar, anzugeben. Bei Überschreitung der vorgegebenen Zeit können die für die Parkraumüberwachung zuständigen Organe ein Bussgeld verhängen. Gleiches gilt bei missbräuchlicher Verwendung der Vignette (nicht korrekt oder am falschen Ort angeklebt).

Die Vignette ist nicht übertragbar. Die Vignette ist gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs anzukleben. Bei Fahrrädern und Rollern ist die Vignette von oben gut sichtbar auf einem Fahrzeugteil vor dem Lenker anzukleben. Die Vignette muss auch vorhanden sein, wenn kein Energiebezug stattfindet.

Die Vignette ist gültig vom 1. Dezember des der Beitragsperiode vorangehenden Jahres bis zum 31. Januar des der Beitragsperiode nachfolgenden Jahres (Flat-rate oder Pauschale Jahresgebühr genannt). Beschädigte Vignetten werden innerhalb des Beitragsjahrs kostenlos ersetzt, wenn mindesten 60% der beschädigten Vignette an den nationalen Anbieter zurück gesandt werden. Die Weitergabe oder Veräusserung des Schlüssels an einen Dritten ist nicht statthaft.

Die anfallenden Energiekosten werden durch den nationalen Anbieter von Park & Charge mit dem Energielieferanten abgerechnet. Alle Gebühren und Abgaben sowie die administrativen Aufwendungen des Anbieters im Zusammenhang mit dem Betrieb des Systems Park & Charge sind im Preis der Vignette enthalten.

Alle Standorte von Park & Charge sind ersichtlich im Verzeichnis www.LEMnet.org. Der Nutzer ist gebeten den nationalen Anbieter und/oder www.LEMnet.org über Störungen oder Änderungen an Standorten Meldung zu machen.

3. Haftpflicht

Für das Park & Charge System wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Deckungssumme Sfr. 5'000'000.-- für Personen und Sachschäden). Diese Haftpflichtversicherung deckt vor allem Schäden die das Anlage-, Betriebs- und Produkterisiko betreffen. Diese Deckung erstreckt sich nur auf Fahrzeuge, welche unter sachgemässer Verwendung der vom Hersteller original mitgelieferten oder vorgeschriebenen Kabel, Stecker und Ladegeräte mit dem Park & Charge System verbunden werden.

4. Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt mit der Bezahlung der jährlichen Gebühr durch den Benutzer und endet automatisch am 31. Januar des auf die Beitrag Periode folgenden Jahres. Durch Bezahlung der nächsten jährlichen Gebühr verlängert sich der Vertrag automatisch. Es erfolgt keine Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen. Durch Bezahlung der jährlichen Gebühren anerkennen bzw. verlängert der Benutzer und der nationale Anbieter gegenseitig diese Nutzungsbedingungen um ein Jahr. Sollte der leihweise abgegebene Schlüssel nicht spätestens 28 Tage nach Ablauf der Beitragsperiode (31.Januar) an Park & Charge zurückgegeben worden sein, ist die jährliche Gebühr geschuldet.

Unsachgemässe oder widerrechtliche Nutzung des Systems Park & Charge führen zum sofortigen Verlust aller Rechte des Nutzers. Der Schlüssel und die Vignette sind umgehend ohne Anspruch auf Rückerstattung an den nationalen Anbieter zurück zu geben.

5. Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen in zumutbarer Weise anpassen. Änderungen werden frühestens 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Der Anbieter wird Hinweise auf Änderungen dieser Nutzungsbedingungen auf der Seite www:park-charge.net veröffentlichen. Sie sollten diese Nutzungsbedingungen daher regelmäßig überprüfen. Änderungen aus rechtlichen oder technischen Gründen sind jedoch sofort wirksam. Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen des Anbieters nicht zustimmen, müssen Sie die Nutzung des Systems Park & Charge einstellen und den Schlüssel dem nationalen Anbieter unverzüglich zurückgeben.

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, dies gilt auch für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen. Die deutschsprachige Version dieser Nutzungsbedingungen ist die Rechtsgültige.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich.
Für Nutzer die rechtlich als Verbraucher angesehen werden, gelten für sämtliche Streitigkeiten aus- oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen hinsichtlich des anwendbaren Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen.

Schwerzenbach, im September 2014

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